News-Archiv 2010-2020

Zivilschutz-Probealarm am 3. Oktober 2015

3. Oktober 2015

Am 3. Oktober 2015 findet in Österreich der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt, bei dem gleichzeitig über 8.200 Sirenen getestet werden.

Die an jedem ersten Samstag im Oktober vorgesehene Alarmierung dient einerseits der Überprüfung der technischen Einrichtungen, andererseits soll die Bevölkerung mit der Bedeutung der Warnsignale vertraut gemacht werden.

Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem als auch eine koordinierte Alarmierungs­möglichkeit über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Innenministeriums. Diese Einrichtung ist für das von Bund und Ländern gemeinsam zu betreibende Warn- und Alarmsystem verantwortlich und zugleich Kontaktstelle für Katastrophen- und Krisenfälle im Ausland. Die Bundeswarnzentrale fungiert gemäß den bi- und multilateralen Katastrophenhilfe- und Strahlenschutzabkommen als nationale Kontaktstelle für Meldungen über Stör- und Unfälle bzw. Vorfälle, die geeignet sind, bei der Bevölkerung Besorgnisse zu erwecken sowie für Fragen der Zusammenarbeit bzw. möglicher Hilfeleistung im Anlassfall.

 

Informationen über die Massenmedien einschließlich des ORF sollen dafür sorgen, dass der Probealarm am 3. Oktober 2015 nicht mit einem echten Alarm verwechselt wird und besorgte Bürger die Notrufnummern blockieren.

Das „Programm“ sieht zwischen 12.00 und 12.45 Uhr vier Signale vor:

 

  • Zunächst sollen für 15 Sekunden alle Sirenen „probeweise“ heulen.
  • Dann folgt ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten, um sich über entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
  • Ein 60 Sekunden dauernder auf- und abschwellender Heulton bedeutet anschließend „Alarm“. Im Ernstfall wären hier schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufzu­suchen und die über Radio und TV durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen.
  • „Entwarnung“ bedeutet der abschließende, eine Minute anhaltende Dauerton.

 

 

 

Ent­sprechen­de Zusatzinformationen erfolgen wieder über Hörfunk und Fernsehen.

 

Die Funktionstüchtigkeit der Sirenen wird im Oktober in allen Bundesländern an Ort und Stelle überprüft. Das Ergebnis wird über die Bezirks- und Landeswarnzentralen an die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Innen­ministeriums weitergeleitet und ausgewertet.

Die aktuellen Telefonnummer der Info-Hotline (bei den Landeswarnzentralen) anlässlich des bevorstehenden Zivilschutz-Probealarms:

BURGENLAND................02682-66100  

 

weitere Informationen auf Burgenland.orf.at    http://burgenland.orf.at/news/stories/2734950/

 
Dateien:
2015_BM.I_Alarm.pdf313 K