News-Archiv 2010-2020
Waldbrandverordnung
20. Juli 2019
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zur Hintanhaltung von Waldbränden ist in Kraft!
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.g.F. wird aufgrund der derzeit bestehenden Waldbrandgefahr für sämtliche im Bezirk Oberpullendorf gelegene Waldgebiete bis auf weiteres verboten:
1. jegliches Feuerentzünden
2. das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich.
- Dateien:
- 48-45-VO_sig.pdf34 K