News-Archiv 2010-2020

Waldbrandverordnung

20. Juli 2019

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zur Hintanhaltung von Waldbränden ist in Kraft!

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.g.F. wird aufgrund der derzeit bestehenden Waldbrandgefahr für sämtliche im Bezirk Oberpullendorf gelegene Waldgebiete bis auf weiteres verboten:

 

1. jegliches Feuerentzünden

2. das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich.

 
Dateien:
48-45-VO_sig.pdf34 K