News-Archiv 2010-2020

Pilgersdorf: Polizeiinfos bei Winterschulung

21. März 2010
Fotos & Text: FF Salmannsdorf | V Silke Baumgartner

Am vergangenen Freitag dem 19. März 2010 um 19 Uhr stand eine weitere Abschnittsschulung im Abschnitt 6 auf dem Programm. Im Gasthaus Kappel "Burgenländer Hof" in Pilgersdorf wurde von der Polizeiinspektion Lockenhaus eine Verkehrssicherheit - Alkohol - Alkoholtestgeräte - Schulung durchgeführt.

Chefinspektor Gerhard Prickler und sein 2. Stellvertreter Abteilungsinspektor Gerald Derkits von der Polizeiinspektion Lockenhaus waren nach Pilgersdorf gekommen. Mit reichlich Gepäck im Schlepptau: einem Schnelltestgerät sowie mit einem Alkomaten, sowie eine Menge an Informationen und Wissenswertes.

ABI Kurt Kappel konnte bei der Eröffnung an die 60 Feuerwehrmitglieder aus dem Abschnitt 6 sowie Bezirksfeuerwehrinspektor BR Josef Wendl, und zwei Feuerwehrkameraden aus dem Unterabschnitt Kirchschlag begrüßen.

Chefinspektor Gerhard Prickler begrüßte die Anwesenden Kameraden und bedankte sich für die Einladung.

Er informierte, dass auch Feuerwehrmitglieder den Verkehr regeln können, und dass nicht immer Aufgabe der Polizei ist, so wie fälschlicherweise angenommen und publik gemacht wird/wurde. Absperrungen oder Umleitungen sollten jeweils mit der Polizei abgeklärt und koordiniert werden.

Abteilungsinspektor Gerald Derkits referierte ausführlich über "ALKOHOLGRENZEN gem. Führerscheingesetz (FG) bzw. Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer ein Fahrzeug lenkt, oder in Betrieb nimmt."

Hier wurden die Promillegrenzen sowie die dazugehörigen behördlichen Maßnahmen wie z.B. Geldstrafen, Führerscheinentzug usw. ausführlich diskutiert. Die Anwesenden Kameraden waren natürlich voll im Geschehen, und stellten Fragen aus den verschiedensten Bereichen dazu. Abteilungsinspektor Derkits beantwortete die Fragen ausführlich und kompetent. Nach reger Diskussion wurde die Frage gestellt: "Ob es besser ist den Alkoholtest durchzuführen, oder zu verweigern?" Derkits knapp aber ehrlich: "Es ist immer besser diesen durchzuführen, denn es kann nur Besser sein, als zu verweigern!" Denn bei einer Verweigerung wird vom maximalen Alkoholisierungsgrad ab 1,6 Promille ausgegangen – dies bedeutet: mind. 6 Monate Führerschein Entzug, Nachschulung, Ärztliches Gutachten und eine Geldstrafe zwischen € 1.600.- und € 5.900.-.

Ebenso informierte Derkits kurz über den Feuerwehrführerschein. Diese speziellen Vorteile/Ausnahmen sind nur im Feuerwehrdienst zu finden, kein anderes Gesetz ist so spezifisch geändert worden. Auch eine Privatperson mit "nur" einem Schein der Klasse B und zusätzlich einem Feuerwehrführerschein kann ein Feuerwehrfahrzeug über 7,5 t lenken. Wenn die Voraussetzungen wie folgt erfüllt sind: Besitz eines Feuerwehrpasses, Mitglied gem. Feuerwehrgesetzen, Mindestalter 18 Jahre, Ausbildung und Nachweis der praktischen Kenntnisse (Übungsfahrten mit dem Fahrzeug) sowie die Gesundheitliche Eignung.

Abschließend kamen die "Versuchskaninchen" an die Reihe. Diese durften den Schnelltester sowie den Alkomaten ausprobieren. Nachdem sie einiges zuvor "freiwillig" konsumiert hatten, wurde sie "an das Gerät" gebeten. BM Josef Bürger (FF-Pilgersdorf), OFM Josef Renner jun. und OFM Andreas Baumgartner (FF-Salmannsdorf), HLM Günter Schwarz (FF-Steinbach) und BI Klaus Mayer (FF-Kirchschlag) stellten sich den Testgeräten. Beim Vortestgerät ging es recht rasch und unkompliziert, beim richtigen Alkomaten wurde es dann schon interessanter, denn auf die Messergebnisse musste man geduldig warten. Man konnte hier zwischen Vortester und Alkomaten kleine Messunterschiede erkennen.

ABI Kurt Kappel bedankte sich für den ausführlichen und kompetenten Vortrag bei Chefinspektor Gerhard Prickler und Abteilungsinspektor Gerald Derkits, sowie beim zahlreichen Erscheinen der Feuerwehrmitglieder.