News-Archiv 2010-2020

Neue Vorschriften für Kfz-Begutachtungen gelten!

20. Mai 2018
http://burgenland.orf.at/news/stories/2913857/

Seit Sonntag den 20. Mai 2018 gelten neue Vorschriften bei der Begutachtung gemäß §57a KFG, besser bekannt als „Pickerl“. Sehr viele Feuerwehrfahrzeuge sind davon betroffen!

Betroffen sind sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen, sowie Autobusse und Traktoren.

Wenn bei einer Begutachtung ein schwerer Mangel bemerkt wird, muss dieser innerhalb von zwei Monaten repariert werden - ansonsten können dann die Kennzeichen entzogen werden, so Martin Müller vom ÖAMTC.

„Ab Sonntag, 20. Mai, ändert sich für privat genutzte Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge - sowie Anhängern bis dreieinhalb Tonnen und Traktoren bis 40 Kilometern pro Stunde nichts“, so Müller. Hier reicht der Toleranzzeitraum wie bisher von einem Monat vor dem Prüfmonat und bis vier Monate danach.

 

 

Bis zu vier Kalendermonate Nachfrist nach dem in der Begutachtungsplakette gelochten Termin war man bisher gewohnt, um die Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl-Überprüfung“) machen zu lassen. Ab 20. Mai 2018 gibt es diese Nachfrist für viele Kfz und Anhänger nicht mehr! 

Bei folgenden Fahrzeugen muss künftig die Wiederkehrende Begutachtung spätestens im gelochten Kalendermonat durchgeführt werden:

  • allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen
  • allen Lkw über und auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)
  • allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3)
  • Anhängern über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4)
  • Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h

Für diese Fahrzeuge gilt dann allerdings eine verlängerte Vorfrist von 3 Monaten:

  • Die Begutachtung kann im gelochten Kalendermonat selbst
  • und in den drei vorangegangenen Kalendermonaten absolviert werden.