News-Archiv 2010-2020

Lockerung der COVID-19 bedingten Beschränkungen im Feuerwehrbereich

13. Juni 2020
LFV Burgenland

Bereits seit 25. Mai 2020 konnte der interne Feuerwehrübungs- bzw. Verwaltungsbetrieb wieder eingeschränkt aufgenommen werden.   Die aktuelle Lage der COVID-19-Infektionen lässt nun ab 15. Juni 2020 nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens einige wesentliche Lockerungen zu, natürlich immer unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Ab 15. Juni 2020 ist ein Ausbildungsbetrieb für Aktive bzw. auch für Feuerwehrjugendmitglieder ohne Personenbeschränkung möglich.   Feuerwehrübergreifende Ausbildungen (wie z.B. Truppmann-Ausbildung, gemeinsame Übungen u.dgl.) sind innerhalb des eigenen Abschnittes zulässig. Feuerwehrleistungsbewerbe (und auch Vorbereitungen darauf) sollen aber nach wie vor nicht stattfinden.

 

Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten:

Generell sind die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen der Bundesregierung einzuhalten. Hier wird an die Eigenverantwortung der Feuerwehrmitglieder und der Feuerwehrkommanden appelliert.

 Grundsätzlich ist auf die eigene Körperhygiene zu achten (regelmäßiges Händewaschen usw.)

 Im Feuerwehrhaus sind verschiedenste Hygienemaßnahmen zu ergreifen (hier insbesondere der Sanitärbereich, Aufenthaltsräume u.dgl.).

 Sollte sich ein Feuerwehrmitglied krank fühlen, ist das Betreten des Feuerwehrhauses bzw. die Teilnahme an einer Übung oder Ausbildung nicht erlaubt.

 Personen, die der Risikogruppe angehören, dürfen nicht an Übungen und Schulungen teilnehmen! Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Mitgliedes, bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (Informationsschreiben des Versicherungsträgers) den Ausbildungen, Schulungen und sonstigen Zusammenkünften fernzubleiben.

 

 Bei Einsätzen, bei denen es zu Kontakt mit Verletzten kommt (z.B. Menschenrettung u.dgl.) und der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter nicht eingehalten werden kann, sind weiterhin Mundschutzmasken (FFP1, FFP2, FFP3, … zu tragen.

 Es sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle bei der Ausbildung, Schulung, Übung oder bei Einsätzen anwesenden Personen zu führen (übliche syBOS-Aufzeichnung).

Wir appellieren an die Vernunft aller unserer Feuerwehrmitglieder, sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein und im Interesse der Sicherheit – vor allem aber der eigenen Gesundheit – und damit der Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft sich an die o.a. Vorgaben zu halten.