News-Archiv 2010-2020

Eisenstadt: Sandsackfüllanlage übergeben

2. November 2011
Quelle: ABI Stefan Hahnenkamp, LFV Burgenland

Dem Landesfeuerwehrverband Burgenland wurde eine aus Katastro-phenfondsmittel angekaufte Sandsackfüllanlage der österreichischen Firma „BarrierChamp Systeme GmbH“ übergeben.

Ing. Lindner hat mit einer neuen Entwicklung bei den Nachteilen des Sandsacks angesetzt und das BarrierChamp-System gebaut. Dabei handelt es sich um eine manuell zu betreibende Füllanlage und selbstschließende Sandsäcke auf einer Rolle. Mit dem BarrierChamp-System ist es erstmals gelungen, den langwierigen und personalintensiven Füllprozess teilweise zu automatisieren. Zwei Personen sind damit in der Lage, bis zu 500 Sandsäcke pro Stunde zu füllen - unabhängig von Strom oder Treibstoff. Durch das selbstschließende "Ventil" des Kunststoffsacks entfällt das Zubinden, Nähen oder Verdrahten und es gibt kein "Wurstende". Eingespartes Personal kann somit für andere Aufgaben eingesetzt werden. Die Säcke aus rutschhemmender Polypropylenfolie werden gleichmäßig (ca. 15kg) befüllt und lassen sich auch hervorragend im Gelände - im Ziegelverband - zu dichten Wällen verbauen. Sie sind im unbeschädigten Zustand - bei entsprechender Lagerung - über mehrere Jahre wiederverwendbar.

An der Einschulung durch den Erfinder und Entwickler der Sandsackfüllanlage Ing. Lindner im Landesfeuerwehrkommando Burgenland nahmen dioe Bezirksreferenten für den Katastrophenhilfsdienst, LBDS Hans Hatzl, der Schulleiter der Landesfeuerwehrschule Ing. Mag. Josef Bader und die Ausbilder der Landesfeuerwehrschule teil.

 

Learning by Doing
Nach der umfassenden Einschulung gingen die Referenten des Katastrophenhilfsdienstes aus den Bezirken und die Ausbilder der Landesfeuerwehrschule sogleich ans Werk. Innerhalb einer Stunde füllten sie mit der Sandsackfüllanlage vier Paletten Sandsäcke, die im KHD-Lager für Hochwassereinsätze zwischengelagert werden.

 

 

Im Bezirk Oberpullendorf wird die Füllanlage im Juni des kommenden Jahres zu Übungszwecken zur Verfügung stehen.