News-Archiv 2010-2020

COVID-19: Richtlinien für die Feuerwehrjugendarbeit

16. Mai 2020
Burgenländischer Landesfeuerwehrverband + ÖBFV

Eine Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 15. Mai 2020 – unter Einhaltung untenstehender Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln – die Ausbildung unserer Feuerwehrjugend in Kleingruppen bis max. zehn Personen (inkl. Betreuer) wieder möglich ist.

Grundsätzlich sind alle geltenden Hygienemaßnahmen zu beachten und einzuhalten.

 

Informationen für Feuerwehrjugendbetreuer

Vor der Ausbildung:

Um unnötige Wege zu vermeiden, sind Informationen über Sammelpunkt und Ausbildungsort im Feuerwehrhaus im Vorhinein an die Erziehungsberechtigten und Jugendlichen bekannt zu geben.

Zu beachten ist, dass Elternteile das Feuerwehrhaus nicht betreten dürfen. Die Übergabe / Übernahme der Jugendlichen (Elternteil  Feuerwehr  Elternteil) vor bzw. nach der Ausbildung hat somit vor dem Feuerwehrhaus zu erfolgen.

Auf Fahrgemeinschaften zum und vom Feuerwehrhaus ist zu verzichten (Ausnahme: im gemeinsamen Haushalt lebende Personen).

Menschenansammlungen vor dem Feuerwehrhaus sind zu vermeiden.

Nach Betreten des Feuerwehrhauses sind die Hände zu waschen (mind. 30 Sekunden) oder zu desinfizieren.

Feuerwehrjugendmitglieder sind auf die allgemeinen sowie auf die in diesem Blatt angeführten Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Bereich der Sanitäranlagen.

Die beigelegten Informationsblätter sind für alle Feuerwehrjugendmitglieder sichtbar anzubringen.

Information der Eltern über die geplanten Schutzmaßnahmen sowie Abläufe.

 Sollte sich ein Jugendlicher krank fülen, darf dieser NICHT an der Ausbildung teilnehmen.

 

 

Während der Ausbildung:

 Ausbildungen sind nach Möglichkeit im Freien durchzuführen. Ein gemeinsamer Transport der Feuerwehrjugendmitglieder (z.B. im Feuerwehrfahrzeug) zu einem gesonderten Ausbildungsort ist – insbesondere wegen dem nicht gegebenen Sicherheitsabstand – zu unterlassen.

 Muss die Ausbildung innerhalb des Gebäudes abgehalten werden, so sind Räume regelmäßig zu lüften (mindestens fünf Minuten lang einmal pro Stunde). So wenig wie möglich sind Räume in Anspruch zu nehmen.

 Das Bedecken von Mund und Nase mittels Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wird empfohlen. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist dies verpflichtend.

 

 

COVID-19: Richtlinien für die Feuerwehrjugendarbeit

Beim Eintreffen im Feuerwehrhaus gilt:

 Elternteile dürfen das Feuerwehrhaus nicht betreten. Die Erziehungsberechtigten übergeben das Kind vor dem Feuerwehrhaus an die Betreuungsperson der Feuerwehr.

 Menschenansammlungen sind beim Eintreffen vor dem Feuerwehrhaus zu vermeiden.

 Nach dem Eintreffen sind die Hände zu waschen (mind. 30 Sekunden) oder zu desinfizieren.

 Abstand halten (mind. einen Meter)! Das Bedecken von Mund und Nase mittels Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wird empfohlen. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist dies verpflichtend.

COVID-19: Richtlinien für die Feuerwehrjugendarbeit

Während der Ausbildung gilt:

 Nach Mölichkeit die Ausbildung im Freien durchfüren.

 Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbogen bedecken.

 Bei der Ausbildung in Räumen ist auf regelmäßiges Lüften (mind. für fünf Minuten einmal pro Stunde) zu achten.

 Den Abstand von mind. einem Meter darf nicht unterschritten werden (auch beim Sitzen).

Das Bedecken von Mund und Nase mittels Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wird empfohlen. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist dies verpflichtend.

 Die Ausbildungen sind so zu gestalten, dass so wenig Räume wie möglich in Anspruch genommen werden.

 Die Verabreichung von Speisen ist verboten.