News-Archiv 2010-2020

COVID-19: Ausbildungs- und Schulungsbetrieb - stufenweise Lockerung

16. Mai 2020
Burgenländischer Landesfeuerwehrverband + ÖBFV

Eine Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 15. Mai 2020 – unter Einhaltung untenstehender Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln – ein Ausbildungsbetrieb in den bgld. Feuerwehren bei einer gleichzeitig anwesenden Anzahl von max. zehn Personen wieder möglich ist. Nicht zulässig sind Ausbildungen, bei denen ein intensiver Körperkontakt nicht vermeidbar ist oder jene, die nicht systemrelevant (im Sinne der Erhaltung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft) sind!

 Ebenfalls nicht zulässig sind Einsatz- oder Großübungen.

 

Vor der Übung:

Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten (ein Meter Abstand, wenn dies nicht möglich ist, sind MNS-Masken zu tragen, usw.).

Wenn möglich: Kontrolle der eigenen Körpertemperatur (max. 37,5 Grad Celsius) vor Betreten des Gebäudes (kann auch zuhause durchgeführt werden).

Speziell im Umkleideraum ist auf ausreichend Abstand zu achten. Wenn möglich, Umkleideräume einzeln betreten.

Auf Fahrgemeinschaften zum und vom Feuerwehrhaus ist zu verzichten (außer im gemeinsamen Haushalt lebende Feuerwehrmitglieder).

Überlegen: Kann die Schulung auch online durchgeführt werden? Ist körperliche Anwesenheit unbedingt notwendig?

Mitglieder über 65 Jahre sowie Personen, die der Risikogruppe angehören, sollen nicht an Übungen und Schulungen teilnehmen!

Wettbewerbs- und Atemschutzübungen bleiben weiterhin verboten!

Während der Übung:

Wenn möglich, sind Übungen im Freien durchzuführen.

Theoretische Unterrichte sind mit Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mind. einem Meter zwischen den Personen möglich. Das Bedecken von Mund und Nase (z.B. mittels Helmvisier, Schlauchtuch, MNS-Maske, Flammschutzhaube usw.) wird empfohlen. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist dies verpflichtend!

Die Räume sind mehrmals zu lüften (pro Stunde mind. fünf Minuten).

Bei Fahrten mit dem Einsatzfahrzeug ist im Mannschaftsraum auf einen Mindestabstand von einem Meter zwischen den einzelnen Personen zu achten. Dazu muss z.B. eine Sitzplatzbreite zwischen den Personen freibleiben. Ist dies nicht möglich, ist eine MNS-Maske zu tragen.

Nach der Übung:

Geräte und Oberflächen (z.B. Schulungsraumausstattung, Türgriffe, Lenkrad, Funkgeräte usw.) sind entsprechend den Hygienerichtlinien zu reinigen / desinfizieren.

Körperpflege zuhause durchführen – keine Nutzung von Gemeinschaftsduschen!

Für die Nutzung der Bereitschaftsräume lehnen wir uns an die Regelungen der Gastronomie an: Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Tischen, max. vier Personen pro Tisch, Nutzung bis längstens 23:00 Uhr.

Die Verabreichung von Speisen ist verboten.

Sämtliche Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sind bei Beachtung der o.a. Anweisungen möglich.

Es sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle bei der Ausbildung bzw. Schulung anwesenden Personen zu führen (übliche Aufzeichnung über syBOS).

Wir appellieren an die Vernunft unserer Feuerwehrmitglieder, sich der Vorbildwirkung bewusst zu sein und im Interesse der Sicherheit, vor allem aber der eigenen Gesundheit und der Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft sich an diese Vorgaben zu halten.

 

Diverses:

Ausstehende Untersuchungen (Allgemeine, Atemschutz- und Tauchtauglichkeit) sind zeitnah nachzuholen.

Inspizierungen 2020 werden nur in kleinem Rahmen (jedenfalls OHNE praktische Übung) durchgeführt. Zeitraum: 1. Juni bis 31. Okt. 2020. Weitere Informationen an alle Inspizierungsorgane folgen.

 
Dateien:
7-4-20.pdf434 K
7-4-20_Plakate.pdf1.2 M