News-Archiv 2010-2020

Bezirk: Alle Feuerwehren müssen auf den Prüfstand

27. Mai 2015
BFKDO / Piringsdorf, Mannersdorf, Groß Mutschen, Salmannsdorf und Kogl

Aufgrund §20 des burgenländischen Feuerwehrgesetztes ist der Landesfeuerwehrverband Burgenland verpflichtet alle Orts- und Stadtfeuerwehren jährlich zu inspizieren. Die Inspizierungen werden von den jeweiligen Abschnittskommandanten bzw. vom Bezriksfeuerwehrinspektor durchgeführt. Im Zuge der Inspizierung wird das Formalexerzieren bzw. eine technische oder Brandübung kontrolliert. In weiterer Folge werden Statistische Daten zur Verfügbarkeit der Mannschaft, Erfüllung des Dienstpostenplans, zum Ausbildungsstand sowie der persönlichen Schutzausrüstung, Fahrzeuge und Feuerwehrhaus und noch vieles mehr erfasst.

Alle Daten werden im Inspizierungsbericht gesammelt und über den Dienstweg an den Landesfeuerwehrkommandanten weitergeleitet. Dieser muss sämtlicher Inspizierungsberichte aller Wehren ebenfalls prüfen und kommentieren. All dies ist in der Dienstanweisung 4.6.1 „Inspizierung der Orts- und Stadtfeuerewehren sowie der Betriebsfeuerwehren“ geregelt.

Im Anschluss sind Fotos von Piringsdorf, Mannersdorf, Groß Mutschen, Salmannsdorf und Kogl zu finden.