News-Archiv 2010-2020

ASFiNAG - Informationen für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren

23. Juli 2018
LFKdo

Anbei eine Information der ASFiNAG betreffend der neugeregelten Mautbefreiung bei Feuerwehrfahrzeugen!

Wie Sie sicherlich wissen, ist seit 5. Juli 2018 die neue Mautordnung Version 52 gültig.

War bisher hinsichtlich der Frage, ob eine Mautbefreiung für Blaulicht-Fahrzeuge von Feuerwehren vorliegt, zu differenzieren, nach welcher Bestimmung das jeweilige Fahrzeug Blaulicht führt (§ 20 Abs 1 Z 4 KFG bzw. § 20 Abs 5 KFG), so ist seit Gültigkeit der Mautordnung Version 52 diese Differenzierung beseitigt und eine sachgerechte Gleichstellung gefunden worden. Dadurch wird die Situation im Hinblick auf Blaulicht-Fahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden transparent geregelt.

Eine Einordnung in verschiedene Kategorien von Ausnahmetatbeständen für Blaulichtfahrzeuge, die für die Verwendung von Feuerwehren bestimmt sind, ist somit nicht mehr erforderlich.

 

Im beiliegenden Informationsblatt finden Sie Informationen und Tipps hinsichtlich

a)       der Ausnahme von der Vignettenpflicht (für Kfz bis 3,5 t hzG) bzw. GO-Maut-Pflicht (für Kfz über 3,5 t hzG),

b)      der Mautpflicht bzw. Möglichkeiten für eine Ausnahme von der Entrichtung der Streckenmaut

c)       Kraftfahrzeugen mit Blaulicht einer ausländischen Feuerwehr.

 

Wir möchten Sie ersuchen, diese Informationen an alle angeschlossenen (Freiwilligen) Feuerwehren in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.

 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Das ASFiNAG Service Center beantwortet gerne Ihre Fragen zum österreichischen Mautsystem.

  

Mit freundlichen Grüßen

 

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH

AM EUROPLATZ 1

A-1120 WIEN